Für viele Angehörige ist es die größte Sorge: Der Vater verlässt nachts die Wohnung, die Mutter steht am Bahnhof und weiß nicht mehr, wohin. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft geht davon aus, dass rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland mit einer Demenz leben. Ein erheblicher Teil von ihnen zeigt im Verlauf der Krankheit eine ausgeprägte Bewegungsunruhe oder verlässt die vertraute Umgebung. Der Begriff Weglauftendenz ist dabei irreführend, denn kaum jemand läuft weg. Die meisten Menschen laufen zu etwas hin.
Was ist eine Hinlauftendenz?
Gemeint ist der ausgeprägte Drang, sich zu bewegen und dabei die sichere Umgebung zu verlassen, verbunden mit der Schwierigkeit, den Rückweg zu finden. In der Fachliteratur wird das Phänomen als “wandering” beschrieben und in verschiedene Muster unterteilt, etwa zielgerichtetes Gehen, Abgehen von Wegen ohne erkennbares Ziel und wiederholtes Ablaufen derselben Strecke (Algase et al., 2007).
Wichtig ist die Unterscheidung: Bewegungsdrang an sich ist kein Problem, sondern ein Bedürfnis. Zum Risiko wird er erst, wenn Orientierung, Verkehrssicherheit oder passende Kleidung zum Wetter fehlen.

Welche Ursachen stecken dahinter?
- Rückkehr in eine frühere Lebensphase: Der Weg zur alten Arbeitsstelle, zum Elternhaus oder das Abholen der Kinder von der Schule folgt einer inneren Logik, die im Hier und Jetzt nicht mehr passt.
- Ungedeckte Grundbedürfnisse: Suche nach der Toilette, nach etwas zu essen, nach einer vertrauten Person.
- Bewegungsdrang und Langeweile: Wer den ganzen Tag sitzt, wird abends unruhig. Das gilt für Menschen mit Demenz genauso wie für alle anderen.
- Angst und Stress: Lärm, fremde Menschen, Überforderung. Weggehen ist dann eine Fluchtreaktion.
- Körperliche Auslöser: Schmerz, Harndrang, Nebenwirkungen von Medikamenten, ein beginnendes Delir.
- Fehlende Orientierung: Wenn die eigene Wohnung nicht mehr als die eigene erkannt wird, ist das Verlassen der Wohnung die logische Konsequenz.
Was hilft vorbeugend?
Statt die Person einzuschließen, sollte eine wirksame Vorbeugung des Verhaltens an den Bedürfnissen der Person ansetzen. Bewährt haben sich vier Ebenen.
Bewegungsdrang bewusst bedienen.
Tägliche Spaziergänge zu festen Zeiten, ein Rundweg in der Wohnung ohne Sackgassen, ein zugänglicher Balkon oder Garten. Wer sich tagsüber bewegen darf, hat abends weniger Drang, es allein zu tun.
Orientierung in der Wohnung stärken.
Wenn Toilette, Schlafzimmer und Küche eindeutig erkennbar sind, entfällt ein großer Teil der Suchbewegungen. Konkrete Bildsymbole auf Augenhöhe funktionieren dabei nachweislich besser als abstrakte Zeichen oder reine Beschriftungen (Groß et al., 2004).
Den Ausgang unauffällig gestalten.
Die Haustür farblich an die Wand angleichen, den Türausschnitt nicht betonen, Garderobe und Schlüssel aus dem Blickfeld nehmen. Ein sichtbarer Mantel neben der Tür ist eine Aufforderung. Dieselbe Logik gilt umgekehrt: Gut sichtbare Hinweise auf einen attraktiven Aufenthaltsort im Inneren wirken stärker als Verbote.
Vorbereitet sein.
- Ein aktuelles Foto und eine Personenbeschreibung griffbereit halten
- Notfallkarte mit Name und Telefonnummer in Jacken- und Manteltaschen, alternativ ein Armband oder ein Anhänger
- Kleidungsstücke innen mit Kontaktdaten kennzeichnen
- Nachbarschaft, naheliegende Geschäfte und Apotheke informieren
- Bekannte Zielorte notieren: frühere Wohnungen, Arbeitsstellen, Friedhöfe, Kirchen
Was tun, wenn jemand vermisst wird?
- Ruhe bewahren und die nächste Umgebung absuchen, auch Keller, Dachboden, Treppenhaus und Garten.
- Sofort die Polizei über 110 informieren. Es gibt keine Wartefrist von 24 Stunden. Bei Menschen mit Demenz besteht eine hilflose Lage, die eine sofortige Suche rechtfertigt.
- Der Polizei die bekannten Zielorte, ein aktuelles Foto, die Kleidung und die Diagnose mitteilen.
- Nachbarn und Bekannte einbeziehen und die bekannten Routen ablaufen.
- Nach dem Auffinden nicht mit Vorwürfen reagieren. Die Person hat nichts falsch gemacht. Wichtiger ist, in Ruhe zu rekonstruieren, was dem Weggehen vorausging.
Was gilt bei GPS-Ortung?
GPS-Sender in Uhren, Schuheinlagen oder als Anhänger können Sicherheit geben und Bewegungsfreiheit erhalten. Rechtlich handelt es sich jedoch um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
- Ist die Person einwilligungsfähig, entscheidet sie selbst. Die Einwilligung sollte dokumentiert werden.
- Ist sie es nicht mehr, entscheidet die bevollmächtigte oder rechtlich betreuende Person im Rahmen ihres Aufgabenkreises.
- Eine dauerhafte, heimliche Überwachung ist nicht zulässig. Die Ortung dient dem Wiederfinden im Notfall, nicht der laufenden Kontrolle.
- In Einrichtungen sollte der Einsatz in der Pflegeplanung begründet und regelmäßig überprüft werden.
In der Abwägung gilt: Eine Ortung, die Bewegungsfreiheit ermöglicht, ist regelmäßig das mildere Mittel gegenüber einer verschlossenen Tür.
Wo verläuft die Grenze zur freiheitsentziehenden Maßnahme?
Alles, was eine Person regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum daran hindert, ihren Aufenthaltsort zu verändern, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Dazu zählen Bettgitter, Bauchgurte, komplizierte Türschließsysteme, aber auch sedierende Medikamente, die genau zu diesem Zweck gegeben werden.
Solche Maßnahmen bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung des Betreuungsgerichts nach Paragraf 1831 BGB, sofern die Person nicht wirksam einwilligen kann. Die Vorschrift wurde mit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 neu gefasst, früher fand sich die Regelung in Paragraf 1906 BGB.
Modelle wie der Werdenfelser Weg zeigen seit Jahren, dass sich der Einsatz solcher Maßnahmen deutlich senken lässt, ohne dass die Zahl der Stürze steigt. Der Weg dorthin führt fast immer über die Umgebung: Licht, Orientierung, Bewegungsangebote und erreichbare Ansprechpersonen.
Fazit
Hinlauftendenz ist kein Fehlverhalten, sondern meist eine für die betroffene Person sinnvolle Handlung unter den Bedingungen einer veränderten Wahrnehmung. Wer versteht, wohin jemand unterwegs ist, findet in der Regel auch eine Antwort darauf, welches Absicht oder welches Bedürfnis dahinter steckt.
Vorbeugung wirkt am besten auf drei Ebenen gleichzeitig: Bewegungsbedürfnisse bedienen, Orientierung in der Wohnung stärken und für den Ernstfall vorbereitet sein. Technische Hilfen wie GPS können sinnvoll ergänzen, ersetzen aber keine gute Alltagsgestaltung.
Verschlossene Türen und Fixierungen sind rechtlich streng geregelt und sollten immer die letzte Überlegung sein. Die erste Frage sollte immer sein, warum jemand geht.
Quellen
Algase, D. L., Moore, D. H., Vandeweerd, C., & Gavin-Dreschnack, D. J. (2007). Mapping the maze of terms and definitions in dementia-related wandering. Aging & Mental Health, 11(6), 686 bis 698.
Groß, J., Harmon, M. E., Myers, R. A., et al. (2004). Recognition of self among persons with dementia: Pictures versus names as environmental supports. Environment and Behavior, 36(3), 424 bis 454.
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 1831 (Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen), Fassung seit dem 1. Januar 2023.
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Informationsblatt Weglaufgefährdung und Hinlauftendenz. www.deutsche-alzheimer.de
Redufix Projektgruppe. Reduzierung körpernaher Fixierungen bei demenzerkrankten Heimbewohnern. www.redufix.de
Werdenfelser Weg. Verfahrensrechtlicher Ansatz zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen. www.werdenfelser-weg-original.de

