AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dememo ApS, gültig ab 15.05.2023

Soweit in diesen AGB ausschließlich die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der Vereinfachung. Die jeweilige Formulierung bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Sprache

(1) Alle seitens der Dememo ApS (im Folgenden: „Dememo“ oder „wir“) angebotenen Produkte und Leistungen gegenüber Kunden (im Folgenden: „Kunde“) unterliegen diesen Allgemeinen Bedingungen. Ausgenommen sind Wertgutscheine, für die gesonderte Gutscheinbedingungen für Wertgutscheine gelten.

(2) Hinsichtlich der Angebotsdetails eines Produkts oder einer Leistung wird auf die Produktbeschreibung der jeweiligen Angebotsseite oder auf ein dem Kunden unterbreitetes Angebot verwiesen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich für den Abschluss von Verträgen über Produkte und Leistungen (einschließlich der in der Bestellabwicklung zubuchbaren Optionen) 

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.

(5) Die Verträge mit Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragstext, Auftraggeber, Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen, nachträgliche Änderungen

(1) Der Vertragsschluss ist davon abhängig, ob der Vertrag per Shop (vgl. hierzu Abs. 2) oder per Anfrageformular, E-Mail oder Individualauftrag (vgl. hierzu Abs. 3) zustande kommt.

(2) Vertragsschluss im Shop

a. Unsere Angebote im Shop sind freibleibend, unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.

b. Der Kunde fügt die gewünschten Produkte in den Warenkorb hinzu. Die Bestellung erfolgt ohne Kundenkonto (Gastbestellung) und nach Eingabe sämtlicher Adress- und Zahlungsdaten gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der betreffenden Produkte oder zur Buchung der ausgewählten Leistung über den Button „Kaufen“ auf der Bestellabschlussseite ab.

c. Der Kunde kann Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung jederzeit korrigieren, indem er Produkte im Warenkorb ändert oder entfernt oder über den Browser die entsprechenden Schritte zurückgeht.

d. Bei allen Zahlarten senden wir dem Kunden unverzüglich nach Bestätigung der Zahlung durch den Zahlungsdiensteanbieter oder einer eventuell erfolgenden, erfolgreichen Bonitätsprüfung eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu, die sogleich eine Annahme des Angebotes seitens Dememo ApS darstellt.

(3) Vertragsschluss per Anfrageformular, E-Mail oder Individualauftrag

a. Nachdem der Kunde uns über ein Anfrageformular auf unserer Webseite, telefonisch oder per E-Mail eine Anfrage zu einem Produkt oder Leistung gesendet hat, erhält der Kunde von uns ein Angebot per E-Mail zugesandt. Dieses Angebot, welches zugleich einen Verweis auf diese AGB enthält, stellt zugleich das Angebot im rechtlichen Sinne dar. Die Geltungsdauer kann dem jeweiligen Angebot entnommen werden. Sollte im jeweiligen Angebot keine besondere Regelung getroffen worden sein, hat das Angebot eine Gültigkeit von 7 Werktagen beginnend mit dem Datum der Angebotserstellung. 

b. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er uns dies innerhalb der Angebotsfrist per E-Mail erklärt.

c. Wir senden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Annahme eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt seiner Vertragsannahme zu.

(4) Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, gilt zusätzlich:

a. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Empfängers hierfür vorliegt.

b. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

(7) Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme, durch den Kunden veranlasste Änderungen des Auftrages erfolgen nur auf Basis einer separaten Vereinbarung zwischen Dememo und dem Kunden, in welcher sich die Parteien auch über die Kosten einigen werden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Preisangaben - Unsere Preise beinhalten, soweit im Rahmen der Bestellung oder auf der jeweiligen Produktseite nicht anders angegeben, die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

(2) Zahlarten - Die für die jeweiligen Produkte/Leistungen der Website von Dememo zur Verfügung stehenden Zahlarten richten sich nach den in dem Shop bzw. den Angeboten aufgeführten Zahlarten.

a. Soweit in dem Shop als Zahlart angeboten, ist eine Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung möglich.

b. Der Zahlungsempfänger, an welchen die Zahlungen zu leisten sind, richtet sich nach der vom Kunden jeweilig gewählten Zahlart.

c. Im Rahmen von Individualaufträgen erhält der Kunde von Dememo eine Rechnung, woraufhin die Zahlung mit befreiender Wirkung nur unmittelbar auf das von Dememo im Rahmen der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen kann.

d. Bei der Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden mit Abgabe des Angebotes durch den Kunden.

(3) Fälligkeit – Die Zahlungsfrist richtet sich je nach gewählter Zahlart und wird im Rahmen der gewählten Zahlart an den Kunden kommuniziert.

(4) Elektronische Rechnung - Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg, an die vom Kunden im Rahmen der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse, übermittelten Rechnung zu.

§ 4 Stornierungen

(1) Stornierungen der Aufträge sind ausschließlich in den Status „Auftrag erteilt“, „Daten hochgeladen“, „Daten eingegangen“, „fehlerhafte Daten“, „Datencheck in Ordnung“, „Kommen neue Daten“, „Erinnerung fehlerhafte Daten“, „Daten fehlen“, „Erinnerung Daten fehlen“, „Erinnerung Daten fehlen CD“, „Druckfreigabe erteilt“, „Druckfreigabe fehlt“, „Erinnerung Druckfreigabe fehlt“, „Vorauskasse bezahlt“ sowie „Erinnerung Vorauskasse unbezahlt“ möglich. Stornierungen in einem späteren Status sind ausgeschlossen.

(2) Einzelne Positionen im Warenkorb sind nicht stornierbar. Der Warenkorb kann nur insgesamt storniert werden. Befindet sich nur eine Position im Warenkorb in einem späteren Status als in Absatz 1 aufgezählt, ist eine Stornierung nicht mehr möglich, auch wenn sich eine andere Position noch in einem früheren Status befindet.

(3) Stornierungen können vom Kunden selbst und ausschließlich über sein Kundenkonto beantragt werden.

(4) Wir sind berechtigt, Stornierungen von Aufträgen durchzuführen, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (z.B. Upload von Druckdaten) 10 Tage nach Vertragsschluss und nach zweimaliger Aufforderung durch uns nicht nachgekommen ist. Das Gleiche gilt im Fall des Uploads fehlerhafter Druckdaten; werden mehrfach fehlerhafte Druckdaten hochgeladen, so wird der Auftrag spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss storniert.

§ 5 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dememo ApS, Assensvej 23 5672 Broby DK, E-Mail-Adresse: info@dememo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 6 Auftragsdaten, Datenübertragung, Datenträger, Zwischenerzeugnisse

(1) Die Daten sind in den von uns vorgegebenen Dateiformaten an uns zu übertragen. Für abweichende Dateiformate können wir dem Kunden eine fehlerfreie Leistung unsererseits nicht gewähren, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind. Eine Prüfungspflicht seitens Dememo besteht nicht.

(2) Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.

(3) Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen. 

(4) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht unseren Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Daten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

§ 7 Lieferung, Versand, Lieferzeit, Teillieferungen

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

(3) Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich grundsätzlich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in allen deutschen Bundesländern – auch solcher, die nicht im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten). Bei Lieferungen auf die deutschen Inseln verlängert sich die Lieferzeit um 1-3 Werktage.

(4) Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist beginnt

a) bei Verträgen über die Herstellung und Lieferung von Produkten einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe innerhalb der jeweiligen im Rahmen der Produktkonfiguration kommunizierten Fristen sowie - abhängig von der vereinbarten Zahlart - vollständiger Zahlung der Produkte (einschließlich Umsatzsteuer).

b) bei Verträgen über die Erbringung von Leistungen mit Zustandekommen des Vertrages, der Erfüllung der im Rahmen der gewählten Leistung konkretisierten Mitwirkungspflichten- und der – abhängig von der vereinbarten Zahlart - vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (einschließlich Umsatzsteuer).

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise nach, verschiebt sich die Erbringung der Leistung seitens Dememo. Auf Grund stichprobenartiger Kontrollen der Kundenlayouts durch uns auf Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen diese AGB, kann es ebenfalls zu Verlängerungen der Lieferzeiten kommen. Die Erbringung der Leistung seitens Dememo verschiebt sich auch dann, wenn Dememo im Einzelfall Kenntnis davon erlangt, dass die vom Kunden übermittelten Layouts einen Verstoß gegen Ziff. 18 Abs. 4 dieser AGB darstellen können und vor Lieferung erst intern geprüft werden müssen.

(6) Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.

§ 8 Höhere Gewalt

(1) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

(2) Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

(3) Die vorstehend getroffenen Regelungen für höhere Gewalt finden auch dann Anwendung, wenn die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen durch eine Pandemie oder Epidemie oder durch deren Auswirkungen, z. B. durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen oder Quarantänemaßnahmen oder durch die Betriebsabläufe behindernde Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, verursacht worden sind.

§ 9 Unberechtigte Annahmeverweigerung bei Produkten

Wird die Annahme von Produkten unberechtigt verweigert, so erheben wir eine Schadenersatzpauschale in Höhe von EUR 40,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II 2 BGB). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wir haben ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt. 

§ 10 Eigentumsvorbehalt an beweglichen Sachen

(1) Zur Sicherung der Kaufpreisforderung gegen unsere Kunden behält sich Dememo bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an den Produkten vor.

(2) Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat Dememo das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Wird die Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet, ist der Kunde dazu verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und Dememo unverzüglich schriftlich von der Pfändung in Kenntnis zu setzen.

(4) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, gilt:

a. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde zur Sicherung der Kaufpreisforderung bereits jetzt die hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber ab.

b. Der Kunde ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu be- und zu verarbeiten und die neue Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Dememo als Hersteller. Wir erwerben an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwerben wir einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt Dememo Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet Dememo dem Kunden sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Kunden verbunden oder vermischt und ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, übereignet der Kunde Dememo einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung.

Veräußert der Kunde die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Kunde Dememo schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende Forderung an uns ab. Für den Fall, dass Dememo an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Kunde Dememo die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

c. Wir ermächtigen den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für Rechnung von Dememo einzuziehen.

§ 11 Sach- und Rechtsmängel

(1) Für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gilt:

a. Ist das gelieferte Produkt oder die gelieferte Leistung mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Produkte oder Leistungen verlangen. Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

b. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.

c. Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz a. fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 12 ausgeschlossen oder beschränkt.

d. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.

e. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

(2) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, gilt:

a. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Produkte oder Leistungen in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

b. Der Kunde hat die gelieferten Produkte oder Leistungen unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Das gelieferte Produkt oder die gelieferte Leistung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder E-Mail zugegangen ist.

c. Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.

d. Sind die gelieferten Produkte oder Leistungen mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Produkte oder Leistungen verlangen. Da der Kunde Unternehmer ist, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt). Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

e. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Produkte werden nicht angenommen.

f. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-(günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.

g. Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz d. fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 12 ausgeschlossen oder beschränkt.

h. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden i.S.d. § 309 Nr. 7 b) BGB.

i. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 12 Gesetzliche Rücktrittsrechte der Parteien und sonstige Haftung von Dememo

(1) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von den Fällen des § 14 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

(2) Wir haften uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

(3) Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

(5) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

(6) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 15 entsprechend.

(7) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(8) Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

(9) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 13 Anzeige von Transportschäden durch Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind

(1) Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Produkts anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.

(2) Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

(3) Im Übrigen gilt § 438 Handelsgesetzbuch.

§ 14 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

(1) Abtretungen von Forderungen unserer Kunden gegen uns sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist unseren Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen.

(3) Eine Aufrechnung eigener Forderungen unserer Kunden gegen unsere Ansprüche ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen.

§ 15 Rechte Dritter, Haftungsfreistellung, Auftragsausführung in besonderen Fällen

(1) Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien sowie Verweise), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

(2) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.

(3) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit

• die Vorlage, der Inhalt der übertragenen Daten, das Kundenlayout oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte;

• mit der Vorlage, dem Inhalt der übertragenen Daten oder dem Kundenlayout offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden;

• die Vorlage, der Inhalt der übertragenen Daten oder das Kundenlayout sexistischer Natur ist; oder

• die Vorlage, der Inhalt der übertragenen Daten oder das Kundenlayout allgemeine ethische Grundwerte z.B. aufgrund aktueller politischer Ereignisse missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist.

(5) Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, Kunden bei Verstößen gegen die Regelungen in unseren AGB, oder in begründeten Fällen (z.B. Identitätsdiebstahl oder -missbrauch, Betrug oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben) dauerhaft oder zeitweise zu sperren und potentielle Gesetzesverstöße zur Anzeige zu bringen und von diesen Kunden zukünftig keine weiteren Aufträge mehr anzunehmen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir in irgendeiner Weise verpflichtet sind, Vorlagen und Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden.

(6) Beauftragt ein Kunde die Ausführung eines Auftrags, welcher im Widerspruch zu den vorstehenden Absätzen steht, so sind wir berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen. Gelangt uns dieser Verstoß zur Kenntnis, nachdem ein Teil der geschuldeten Leistung bereits erbracht wurde, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern und die insoweit für uns bereits entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Kunden ersetzt zu verlangen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass uns ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger liegt.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Odense (Dänemark) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.      

(3) Dememo ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Ankündigung ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Streitbeilegung für Verbraucher:

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.